GmbH oder Einzelunternehmen: Was ist besser für Freelancer?

Freelancerin vergleicht GmbH und Einzelunternehmen am Schreibtisch

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Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Irgendwann kommt diese Frage. Meistens dann, wenn der Jahresgewinn zum ersten Mal die 60.000-Euro-Grenze knackt und der Steuerberater andeutet, dass man „über Alternativen nachdenken könnte“. GmbH oder Einzelunternehmen? Diese Entscheidung klingt nach einem bürokratischen Detail, ist aber eine der teuersten Weichenstellungen, die du als Freelancer treffen kannst.

Ich bin Buchhalterin und Wirtschaftsjuristin mit über zehn Jahren Erfahrung und arbeite mit Selbstständigen in Deutschland. Ich habe diese Frage so oft gehört und so oft erlebt, wie die Antwort vom Einzelfall abhängt. Was ich hier liefere, ist kein Allheilmittel, aber eine ehrliche Grundlage für deine eigene Entscheidung.

GmbH oder Einzelunternehmen: Der wichtigste Unterschied in 50 Wörtern

Das Einzelunternehmen bist du. Das heißt,, dass du persönlich haftest, du versteuerst den Gewinn als Einkommen. Die GmbH ist eine eigene Rechtsperson. Sie haftet mit ihrem eigenen Vermögen, zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, und du, als Gesellschafter/in-Geschäftsführer/in, bezahlst dich selbst über Gehalt und Ausschüttung.

Haftung: Warum das Einzelunternehmen gefährlicher ist als viele denken

Als Einzelunternehmer/in haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen, unbegrenzt. Das klingt abstrakt, bis es konkret wird. Ein Kundenprojekt läuft beispielsweise schief, der Schaden liegt bei 80.000 Euro und dein Berufshaftpflichtversicherer verweigert die Leistung, wegen einer Klausel im Kleingedruckten. Als Einzelunternehmer/in bist du dann uneingeschränkt privat betroffen.

Die GmbH begrenzt deine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Also auf das Stammkapital und auf das, was die GmbH seitdem erwirtschaftet hat. Du als Person bist (in der Regel) raus. Diese Haftungsbeschränkung ist ein echter Vorteil, aber keine Vollkaskoversicherung. Wer als Geschäftsführer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, Buchführungspflichten verletzt oder Bürgschaften für Firmenkredite unterschreibt, haftet trotzdem persönlich.

Für Freelancer mit überschaubarem Haftungsrisiko, wie Texter, Berater, Coaches, viele IT-Dienstleister, ist dieses Argument weniger gewichtig. Wer aber in haftungsintensiven Bereichen tätig ist (Bau, Medizin, Rechtsberatung, große IT-Projekte), sollte das ernst nehmen.

GmbH oder Einzelunternehmen: Der Steuervergleich 2026

Das ist der Punkt, bei dem die meisten Köpfe rauchen, zu Recht. Lass mich das an einem konkreten Rechenbeispiel aufdröseln.

Einzelunternehmen: Einkommensteuer nach § 32a EStG

Als Einzelunternehmer (oder Freiberufler) fließt dein Gewinn direkt in deine Einkommensteuererklärung. Der Steuersatz ist progressiv: Er startet bei 14 %, steigt mit zunehmendem Einkommen und landet schlussendlich beim Spitzensteuersatz von 42 %. Der greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro. Wer über 277.825 Euro verdient, zahlt sogar 45 % Reichensteuer. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag. Das sind 5,5 % auf die Einkommensteuer, aber erst ab einer zu zahlenden Einkommensteuer in Höhe von 20.350 Euro (Singles) bzw. 40.700 Euro (zusammenveranlagte Paare).

Freiberufler zahlen außerdem keine Gewerbesteuer. Das ist ein echter Vorteil, gegenüber Gewerbetreibenden. Wer ein Gewerbe angemeldet hat, profitiert zumindest vom Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 GewStG) und der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG).

GmbH: Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer = ca. 30 % auf Unternehmensebene

Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) plus Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer. Letztere hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab und liegt im bundesweiten Schnitt bei rund 15 %. Zusammen ergibt das eine Steuerbelastung von ca. 30-40 % auf Ebene der GmbH.

Klingt günstig, ist es aber nur bedingt. Denn die GmbH-Gewinne gehören erst mal der GmbH, nicht dir. Willst du das Geld privat haben, musst du es dir als Gehalt oder Ausschüttung auszahlen.

Szenario 1: Gehalt als Geschäftsführer/in – der Standardfall in der Praxis

Der realistischste Fall, den viele Artikel weglassen ist: Du zahlst dir als Gesellschafter/in-Geschäftsführer/in ein angemessenes Gehalt. Sagen wir mal 60.000 Euro im Jahr. Dieses Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und mindert ihren zu versteuernden Gewinn. Du zahlst darauf Einkommensteuer nach deinem persönlichen Satz. Der verbleibende GmbH-Gewinn wird mit ca. 30 % besteuert und kann im Unternehmen bleiben oder später ausgeschüttet werden. Das ist die Standardgestaltung und oft auch die steuerlich sinnvollste.

Szenario 2: Ausschüttung – wo der Steuervorteil schmilzt

Schüttest du dir die Gewinne aus der GmbH aus, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Hier gibt es zwei Wege: 1. Die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % (plus Soli) fällt an oder 2. ein Antrag zum Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) wird gestellt. Option 2 ist nur möglich, wenn du zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt oder beruflich für sie tätig bist. Beim Teileinkünfteverfahren werden 60 % der Ausschüttung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungssteuer (25%) kann das günstiger sein.

Beispiel: 150.000 Euro Jahresgewinn, du entnimmst alles

  • Einzelunternehmen (Freiberufler, ledig): ca. 57.000–63.000 Euro Einkommensteuer → effektive Last ca. 38–42 %
  • GmbH, Gewinn bleibt im Unternehmen (Thesaurierung): ca. 45.000 Euro Steuern (30 %) → 105.000 Euro verbleiben in der GmbH
  • GmbH, vollständige Ausschüttung via Abgeltungsteuer: 45.000 Euro Körperschaft-/Gewerbesteuer + ca. 27.500 Euro Kapitalertragsteuer → Gesamtlast ca. 72.500 Euro (ca. 48 %)

Die GmbH lohnt sich steuerlich also vor allem dann, wenn du Gewinne dauerhaft im Unternehmen belassen kannst. Wer den Großteil für den Lebensunterhalt braucht, hat gegenüber dem Einzelunternehmen oft keinen Vorteil, oder landet sogar schlechter.

Steuervergleich GmbH oder Einzelunternehmen 2026 mit Rechenbeispiel

Neu ab 2028: Körperschaftsteuer sinkt – was das für deine Entscheidung bedeutet

Das ist der Punkt, den die meisten Artikel aktuell noch nicht auf dem Schirm haben. Mit dem Steuerlichen Investitionssofortprogramm (in Kraft seit Juli 2025) wird die Körperschaftsteuer ab dem 1. Januar 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt (§ 23 Abs. 1 KStG n.F.) – jährlich um 1 Prozentpunkt, abgeschlossen 2032.

Was das bedeutet, dass die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH (Körperschaftsteuer + Soli + Gewerbesteuer) ab 2028 schrittweise von ca. 30 % auf unter 25 % im Jahr 2032 sinkt. Wer heute eine GmbH gründet, kauft sich damit langfristig einen wachsenden Steuervorteil. Das verändert die Langfristrechnung erheblich. Besonders für alle, die jetzt in einer Aufbauphase sind und Gewinne primär reinvestieren wollen.

Kosten und Aufwand: Was die GmbH wirklich kostet

Das ist der Teil, den viele unterschätzen. Die GmbH-Gründung kostet einmalig je nach Stammkapital und Komplexität etwa 1.000 bis 3.000 Euro, plus das Mindeststammkapital von 25.000 Euro (davon müssen laut § 7 Abs. 2 GmbHG mindestens 12.500 Euro bei Gründung eingezahlt werden). Das Stammkapital ist kein verlorenes Geld, es gehört der GmbH, bindet aber Liquidität.

Was viele erst im zweiten Jahr realisieren sind die laufenden Kosten. Eine GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet (§ 242 HGB), muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen und diesen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Das erfordert fast immer einen Steuerberater. Realistisch solltest du mit 3.000 bis 10.000 Euro pro Jahr für Buchhaltung und Steuerberatung kalkulieren. Bei sehr kleinen GmbHs, mit einfacher Struktur, liegt der untere Bereich bei ca. 2.000 bis 4.000 Euro, wenn du einen Teil selbst mit einer Software übernimmst.

Das Einzelunternehmen kommt dagegen mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) aus. Das heißt kein Jahresabschluss, keine Veröffentlichungspflicht und damit deutlich geringere Steuerberaterkosten. Mit einer guten Buchhaltungssoftware lässt sich hier viel selbst erledigen.

Freiberufler und GmbH: Ein Sonderfall

Wer als Freiberufler (§ 18 EStG) tätig ist, wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten und weitere Katalogberufe, genießt im Einzelunternehmen einen besonderen Vorteil, die Gewerbesteuerbefreiung. Gründet dieselbe Person eine GmbH, entfällt dieser Vorteil vollständig. Die GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig, unabhängig von der Tätigkeit. Das verändert die Steuerrechnung erheblich.

Dazu kommt, dass typische Freiberufler-Tätigkeiten sich oft nicht ohne Weiteres in eine GmbH auslagern lassen, wenn die Leistung an die Person gebunden ist (z.B. Arztleistungen). Das ist ein juristisches Sonderthema, das individuell geprüft werden muss.

Die häufigsten Fehler in der Praxis

Fehler 1: GmbH gründen, weil der Steuersatz niedriger aussieht. Der 30-Prozent-Satz gilt nur für einbehaltene Gewinne. Wer das Geld für seinen Lebensunterhalt braucht, landet durch Ausschüttung oft bei höherer Gesamtbelastung als im Einzelunternehmen.

Fehler 2: Laufende Kosten unterschätzen. Steuerberatung, Jahresabschluss, Bundesanzeiger, ggf. Notarkosten bei Satzungsänderungen. All das läppert sich. Für viele Freelancer, mit 60.000 bis 80.000 Euro Gewinn, lohnt sich die GmbH rechnerisch nicht, wenn man die Mehrkosten gegenrechnet.

Fehler 3: Zu früh umwandeln. Eine GmbH-Gründung bindet Kapital und erhöht den Verwaltungsaufwand erheblich. Wer noch nicht weiß, ob das Einkommen stabil bleibt, sollte warten. Als Faustregel gilt: unter 80.000 bis 100.000 Euro nachhaltigem Jahresgewinn lohnt sich die GmbH für Solo-Freelancer selten.

Fehler 4: Die GmbH als Haftungsschutz überschätzen. Wer als Geschäftsführer Kredite unterschreibt oder Bürgschaften eingeht, haftet trotzdem privat. Die GmbH schützt nicht vor allem.

Wann lohnt sich die GmbH für Freelancer – und wann nicht?

Die GmbH lohnt sich tendenziell, wenn:

  • Dein nachhaltiger Jahresgewinn deutlich über 100.000 Euro liegt
  • Du einen erheblichen Teil der Gewinne nicht privat entnehmen musst (Thesaurierung)
  • Du ein relevantes Haftungsrisiko hast, das eine Haftungsbeschränkung rechtfertigt
  • Du planst zu wachsen – Mitarbeiter, externe Investoren, Beteiligungen
  • Du langfristig von der KSt-Senkung ab 2028 profitieren willst (von 15 % auf 10 % bis 2032)
  • Du später eine Holdingstruktur aufbauen willst: GmbH-Anteile in einer Holding unterliegen beim Verkauf nur 1,5 % effektiver Steuer statt bis zu 45 % (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG)

Das Einzelunternehmen ist meist besser, wenn:

  • Du Freiberufler bist und keine Gewerbesteuer zahlst
  • Dein Gewinn unter 80.000 Euro liegt oder stark schwankt
  • Du den Gewinn vollständig für deinen Lebensunterhalt brauchst
  • Du keinen hohen Verwaltungsaufwand willst
  • Du gerade erst startest und noch nicht weißt, wie sich das Einkommen entwickelt

Checkliste: Bin ich GmbH-reif?

  • ☐ Jahresgewinn über 80.000–100.000 Euro nachhaltig und stabil?
  • ☐ Kann ich mindestens 30–40 % der Gewinne in der GmbH belassen?
  • ☐ Habe ich ein relevantes Haftungsrisiko?
  • ☐ Habe ich 25.000 Euro Stammkapital zur Verfügung (davon 12.500 Euro sofort einzahlbar)?
  • ☐ Bin ich bereit für 3.000–10.000 Euro Mehraufwand pro Jahr für Buchhaltung und Steuerberatung?
  • ☐ Habe ich einen Steuerberater konsultiert und ein individuelles Rechenmodell vorliegen?

Wer diese Fragen nicht mit einem klaren „Ja“ beantworten kann, sollte vorerst beim Einzelunternehmen bleiben.

Checkliste: Bin ich als Freelancer bereit für die GmbH-Gründung?

Wann zum Steuerberater – und was du vorher klären solltest

Die Entscheidung „GmbH oder Einzelunternehmen“ ist zu individuell für einen Artikel. Was hier steht, ist eine solide Orientierungshilfe, aber kein Ersatz für eine individuelle Steuerberatung. Ein guter Steuerberater rechnet dir ein konkretes Szenario durch. Mit welchem Gewinn, welcher Entnahmequote und welchen Mehrkosten ist die GmbH für dich besser? Das sollte er dir in klaren Zahlen zeigen können und nicht nur so daher erzählen.

Was du vor dem Beratungsgespräch vorbereiten kannst: Dein durchschnittlicher Jahresgewinn der letzten zwei bis drei Jahre, dein Privatbedarf pro Monat, und eine grobe Vorstellung davon, ob du wachsen willst und wenn ja, wie.

Falls du noch am Anfang stehst und gerade überlegst, nebenberuflich selbstständig zu werden ist eine GmbH fast nie das Richtige. Fang mit dem Einzelunternehmen an. Die Frage nach der GmbH stellt sich erst, wenn es wirklich läuft.

FAQ

Ab welchem Gewinn lohnt sich die GmbH?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Aber als Faustformel kann man sagen, dass sich unter 80.000 bis 100.000 Euro nachhaltigem Jahresgewinn die GmbH für Solo-Freelancer selten lohnt. Hier sollte man nämlich immer auch die Mehrkosten (Steuerberater, Jahresabschluss, Stammkapital) gegenrechnet. Entscheidend ist außerdem, wie viel du privat entnehmen musst. Wer 80.000 Euro Gewinn macht, aber 70.000 Euro für seinen Lebensunterhalt braucht, hat keinen Thesaurierungsvorteil.

Kann ich als Freiberufler eine GmbH gründen?

Ja, grundsätzlich schon. Allerdings verlierst du als Freiberufler den Gewerbesteuer-Befreiungsstatus, sobald du eine GmbH gründest. Die GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig. Ob das für deine konkrete Situation sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Bei personengebundenen Tätigkeiten (z.B. Arzt) gibt es außerdem rechtliche Einschränkungen, die geprüft werden müssen.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Unterform der GmbH mit einem Mindeststammkapital von einem Euro. Sie ist günstiger in der Gründung, verpflichtet aber zur jährlichen Rücklagenbildung bis 25.000 Euro erreicht sind (§ 5a GmbHG). Steuerlich gelten die gleichen Regeln wie bei der GmbH, inklusive der Körperschaftsteuersenkung ab 2028. Die UG eignet sich für dich, wenn dir Haftungsschutz wichtig, aber kein großes Startkapital vorhanden ist. Die Gesellschaftsform hat aber ein geringeres Ansehen als die GmbH bei Banken und Geschäftspartnern.

Was ändert sich durch die Körperschaftsteuersenkung ab 2028?

Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise von 15 % auf 10 % (§ 23 Abs. 1 KStG, Steuerliches Investitionssofortprogramm vom Juli 2025). Das bedeutet, dass die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH (Körperschaftsteuer + Soli + Gewerbesteuer) von ca. 30 % auf unter 25 % bis 2032 sinken wird. Wer 2026 eine GmbH gründet, kauft sich damit langfristig einen wachsenden Steuervorteil. Besonders relevant für alle, die Gewinne primär reinvestieren wollen.

Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?

Mit Notartermin, Stammkapitaleinzahlung und Handelsregistereintragung dauert es in der Regel drei bis sechs Wochen. Mit dem Musterprotokoll geht es schneller als mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag. Seit 2026 ist auch die elektronische Gründung möglich, was die Bearbeitungszeiten in manchen Fällen verkürzt.

Mein Fazit: Kein Entweder-oder, sondern ein Wann

Die Frage ist nicht GmbH oder Einzelunternehmen, sondern wann die GmbH sinnvoll wird. Für die meisten Freelancer, die am Anfang ihrer Selbstständigkeit stehen, ist das Einzelunternehmen die richtige Wahl. Sie bringt weniger Aufwand, weniger Kosten und volle Flexibilität mit sich.

Wenn der Gewinn stabil über 100.000 Euro liegt, du einen erheblichen Teil reinvestieren oder zurücklegen kannst und ein relevantes Haftungsrisiko besteht, dann lohnt es sich, ernsthaft über die GmbH nachzudenken. Mit der Körperschaftsteuersenkung ab 2028 wird dieses Argument langfristig noch stärker. Aber bitte mit konkretem Rechenmodell vom Steuerberater, nicht aus dem Bauch.

Und wenn du dich fragst, ob du überhaupt ans Thema Steuern und Rechtsform ran solltest – ja, solltest du. Je früher du verstehst, wie dein Geld besteuert wird, desto mehr Spielraum hast du, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

GmbH oder Einzelunternehmen für Freelancer – Steuervergleich und Entscheidungshilfe

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