Nebenberuflich selbstständig: Was du steuerlich beachten musst

Freelancerin arbeitet nebenberuflich selbstständig am Laptop

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Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Nebenberuflich selbstständig – und plötzlich tauchen Fragen auf, für die niemand eine klare Antwort hat. Du verdienst nebenbei etwas mit Freelance-Projekten, einem Online-Shop oder einer Beratertätigkeit und fragst dich: Wann zahle ich Steuern? Brauche ich ein Gewerbe? Diese Fragen stellen sich fast alle, die nebenberuflich selbstständig werden. Hier bekommst du die Antworten.

Was bedeutet „nebenberuflich selbstständig“ überhaupt?

Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn deine selbstständige Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich hinter deinem Hauptberuf zurücksteht. Als Faustregel gilt: nicht mehr als 18 bis 20 Stunden pro Woche und weniger Einnahmen als im Hauptjob. Es gibt keine feste Euro-Grenze. Das Verhältnis aus Zeit und Einkommen zählt (§ 15 EStG i.V.m. sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzungskriterien).

Sobald deine Selbstständigkeit dauerhaft mehr Zeit oder mehr Geld einbringt als dein Hauptjob, kann das Finanzamt oder deine Krankenkasse dich als hauptberuflich Selbstständige:n einstufen. Das zieht dann andere Beitragspflichten und Steuerfolgen mit sich.

Schritt 1: Gewerbeanmeldung oder Freiberufler?

Bevor du ans Finanzamt denkst, musst du klären: Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Freiberufler sind laut § 18 EStG: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Übersetzer, Lehrer, Ingenieure und ähnliche Berufe (sogenannte Katalogberufe). Als Freiberufler meldest du deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Eine Gewerbeanmeldung entfällt als Freiberufler komplett.

Gewerbetreibende sind alle, die nicht in diese Katalogberufe fallen: Händler, Handwerker, viele Online-Unternehmer, Berater außerhalb der klassischen Freiberufe. Du meldest dein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an. Das kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 50 Euro. Danach schickt dir das Finanzamt automatisch ein Schreiben mit der Aufforderung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Schritt 2: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibende: Du musst deine Selbstständigkeit dem Finanzamt melden. Das passiert über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du über das ELSTER-Portal ausfüllst. Mit diesem Fragebogen beantragst du auch gleichzeitig deine Steuernummer beim Finanzamt.

Darin gibst du an, wie hoch du deinen voraussichtlichen Gewinn einschätzt. Das Finanzamt entscheidet darauf basierend, ob und wie hoch du Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten musst. Schätze lieber konservativ. Zu hoch geschätzt bekommst du zwar den Überschuss zurück, aber du bindest in der Startphase unnötig Liquidität.

Schritt 3: Einkommensteuer – ab wann wird’s relevant?

Dein Gewinn aus der Nebentätigkeit wird zu deinem Gesamteinkommen addiert und gemeinsam versteuert. Du zahlst keinen separaten Steuersatz auf dein Nebeneinkommen. Es kommt oben auf dein Gehalt drauf.

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro (§ 32a EStG). Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Da dein Gehalt diesen Freibetrag in der Regel schon ausschöpft, wird dein Nebeneinkommen mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz belastet – also dem Satz, den du auf den letzten Euro deines Gehalts zahlst.

Welche Ausgaben du als Betriebsausgaben geltend machen kannst, erkläre ich ausführlich in diesem Artikel über das Absetzen von Ausgaben als Selbstständige.

Schritt 4: Umsatzsteuer und die Kleinunternehmerregelung

Hier liegt der häufigste Fehler bei nebenberuflich Selbstständigen: Sie denken, Umsatzsteuer sei kein Thema. Das stimmt, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt.

Auf Kleinunternehmer-Rechnungen muss stehen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Mehr dazu, wie du als Freelancer korrekte Rechnungen schreibst, findest du hier.

Schritt 5: Gewerbesteuer – erst ab 24.500 Euro Gewinn

Nur für Gewerbetreibende relevant: Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewinn aus dem Gewerbe 24.500 Euro pro Jahr übersteigt (§ 11 GewStG). Für die meisten nebenberuflich Selbstständigen ist das kein Thema.

Freiberufler zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer – egal wie hoch der Gewinn.

Schritt 6: Steuererklärung – Pflicht ab dem ersten Euro

Sobald du nebenberuflich selbstständige Einkünfte erzielst, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, auch bei kleinen Beträgen (§ 25 EStG). Es gibt keine Freigrenze, die dich davon befreit.

Freiberufler tragen ihre Einkünfte in Anlage S ein, Gewerbetreibende in Anlage G. Dazu erstellst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), in der du Einnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellst. Welche Formulare konkret Pflicht sind und was du Schritt für Schritt brauchst, erkläre ich im Artikel Steuererklärung als Selbstständige: Was du wirklich brauchst.

Ein gutes Buchhaltungsprogramm macht die EÜR zum Kinderspiel. Ich empfehle für Einsteiger besonders Lexoffice oder sevdesk. Einen ausführlichen Vergleich findest du in meinem Artikel über die besten Buchhaltungsprogramme für Selbstständige.

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Was viele vergessen: Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Hat dein Finanzamt festgestellt, dass du regelmäßig Nebeneinkünfte hast, setzt es Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Das passiert üblicherweise ab einer Nachzahlung von mehr als 400 Euro im ersten Jahr. Diese Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

Das ist kein Ärger, sondern eigentlich dein Freund: Du verteilst die Steuerlast über das Jahr und wirst nicht von einer hohen Nachzahlung bei Abgabe deiner Steuererklärung überrascht. Leg von Anfang an 25 bis 30 Prozent deines Gewinns auf ein separates Konto. Das reicht in den meisten Fällen. Wie du darüber hinaus eine Finanzstruktur aufbaust, die auch bei schwankendem Einkommen stabil bleibt, zeige ich dir hier: Finanzplanung für Selbstständige.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Grenzen 2026

SteuerartGrenze / Freibetrag 2026Regelung
Einkommensteuer (Grundfreibetrag)12.348 € (ledig) / 24.696 € (verheiratet)§ 32a EStG
Kleinunternehmerregelung (Vorjahr)≤ 25.000 € Umsatz§ 19 UStG
Kleinunternehmerregelung (laufendes Jahr)≤ 100.000 € Umsatz (harte Grenze)§ 19 UStG
Gewerbesteuer-Freibetrag24.500 € Gewinn/Jahr§ 11 GewStG
SteuererklärungspflichtAb erstem Euro Selbstständigen-Einnahmen§ 25 EStG

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Ich sehe in meiner Arbeit als Buchhalterin immer wieder dasselbe Muster: Leute starten nebenberuflich, vergessen die ersten Monate Belege zu sammeln und ärgern sich dann bei der Steuererklärung, weil bares Geld einfach weg ist.

Fehler 1: Nichts melden, weil es „nur wenig“ ist. Das Finanzamt bemerkt Nebeneinkünfte über Kontoauszüge, Zahlungsdienstleister oder Abweichungen in der Lohnsteuerkarte. Wer nichts meldet, riskiert Nachzahlungen plus Zinsen und sogar hohe Strafen.

Fehler 2: Keine Belege sammeln. Laptop, Fachliteratur, Homeoffice-Anteil, Weiterbildung. Jede Ausgabe, die mit der Nebentätigkeit zusammenhängt, senkt deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Ohne Beleg ist das Geld weg.

Fehler 3: Rechnungen ohne Pflichtangaben. Fehlende Angaben können dazu führen, dass Kunden die Zahlung verweigern oder das Finanzamt die Rechnung nicht anerkennt.

Fehler 4: Kleinunternehmerregelung zu spät wählen. Die Entscheidung triffst du beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nachträgliche Änderungen sind möglich, aber aufwendig.

FAQ

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

Gesetzlich bist du dazu nicht verpflichtet. Viele Arbeitsverträge enthalten aber eine Klausel, nach der Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen. Das gilt besonders, wenn sie in Konkurrenz zum Hauptjob stehen. Lies deinen Vertrag oder frag kurz nach.

Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen, ohne Steuern zu zahlen?

Eine pauschale steuerfreie Grenze gibt es nicht. Da dein Gehalt den Grundfreibetrag (12.348 Euro 2026) in der Regel schon ausschöpft, ist praktisch jeder Euro Nebengewinn steuerpflichtig. Was hilft: Betriebsausgaben konsequent erfassen und den Gewinn damit senken.

Was passiert, wenn ich meine Nebentätigkeit nicht anmelde?

Nicht angemeldete Einnahmen gelten als Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Bei Entdeckung drohen Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.

Brauche ich für eine Nebentätigkeit ein Geschäftskonto?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Praktisch empfehlenswert schon. Einen Überblick findest du in meinem Geschäftskonto-Vergleich für Selbstständige.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nebenberuflich selbstständig werde?

Solange deine Selbstständigkeit als nebenberuflich gilt, bleibst du über deinen Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Deine Krankenkasse prüft den Status aber regelmäßig. Überschreitest du die Grenzen dauerhaft, wirst du als hauptberuflich selbstständig eingestuft.

Fazit: Nebenberuflich selbstständig – ohne böse Überraschungen

Nebenberuflich selbstständig zu sein ist in Deutschland einfacher als viele denken. Der bürokratische Aufwand ist überschaubar, solange du drei Fragen klärst: Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibende? Lohnt die Kleinunternehmerregelung für dich? Und wie hoch wird deine Steuerlast ungefähr sein?

Welches Steuerprogramm sich dabei lohnt, zeige ich dir hier im Vergleich.

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