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Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Die Steuererklärung als Selbstständiger macht vielen zu schaffen. Nicht, weil sie so kompliziert ist, sondern weil einem niemand erklärt, was eigentlich rein muss. Mantelbogen, Anlage S, EÜR – und dann noch die Frage, ob man das überhaupt selbst hinbekommt. Die gute Nachricht: Ja, du kannst. Dieser Artikel zeigt dir genau, was du brauchst, welche Formulare Pflicht sind und bis wann alles beim Finanzamt sein muss.
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in musst du jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören mindestens Mantelbogen (ESt 1A), die Anlage S oder G, je nach Tätigkeit, sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die Abgabefrist ohne Steuerberater ist der 31. Juli des Folgejahres.
Bist du überhaupt zur Abgabe verpflichtet?
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in bist du grundsätzlich immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und das auch unabhängig davon, wie viel du verdient hast. Das ergibt sich aus § 25 Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 149 AO. Sobald du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) oder aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) erzielst, muss das Finanzamt davon erfahren.
Nur wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, der beträgt 2025 genau 12.096 Euro, zahlst du keine Einkommensteuer. Die Pflicht zur Abgabe bleibt trotzdem bestehen. Das gilt übrigens auch, wenn du nur nebenberuflich selbstständig bist. Mehr dazu im Artikel Nebenberuflich selbstständig: Was du steuerlich beachten musst.
Die Abgabefristen – und was passiert wenn du sie verpasst
Für die Steuererklärung 2025 gilt: Du musst sie bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht haben (§ 149 Abs. 2 AO). Machst du die Erklärung selbst oder nutzt eine Steuersoftware, gilt dieser Termin. Hast du einen Steuerberater, verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027.
Wer zu spät abgibt, zahlt einen Verspätungszuschlag, mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat (§ 152 AO). Dazu kommen Nachzahlungszinsen. Das Finanzamt kann außerdem deine Einnahmen schätzen, wenn du dauerhaft nicht abgibst. Sie schätzen dabei erfahrungsgemäß nicht zu deinen Gunsten.
Welche Formulare gehören in deine Steuererklärung als Selbstständige?
Das ist die Frage, die die meisten googeln. Hier die Pflichtformulare – je nach Situation:
Mantelbogen (ESt 1A) – immer Pflicht
Das ist das Hauptformular für alle. Hier trägst du persönliche Daten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ein. Ohne Mantelbogen geht nichts.
Anlage S – für Freiberufler
Du bist Freiberuflerin? Dann brauchst du die Anlage S. Die gilt für alle, die unter § 18 EStG fallen: Ärztinnen, Anwälte, Journalistinnen, Designerinnen, IT-Freelancer, Coaches und viele mehr. Das sind die sogenannten Katalogberufe. Hier trägst du deinen Gewinn aus selbstständiger Arbeit ein.
Anlage G – für Gewerbetreibende
Du betreibst ein Gewerbe? Dann ist die Anlage G dein Formular. Der wesentliche Unterschied zur Anlage S: Als Gewerbetreibende zahlst du zusätzlich Gewerbesteuer, sobald dein Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Freiberufler sind davon befreit.
EÜR – die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die EÜR ist deine Gewinnermittlung. Alle Einnahmen minus alle Betriebsausgaben bilden das Ergebnis und damit deinen steuerlichen Gewinn. Die EÜR musst du elektronisch über ELSTER einreichen; eine Papiervariante akzeptiert das Finanzamt nicht mehr. Sie ist Pflicht für alle Selbstständigen, die keine Bilanz erstellen müssen. Die Buchführungspflicht bzw. Bilanzierungspflicht greift erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn von mehr als 80.000 Euro (§ 141 AO i.d.F. Wachstumschancengesetz 2024). Für die allermeisten Solo-Selbstständigen ist die EÜR also die einzige Gewinnermittlung, die sie kennen müssen.
Was in die EÜR gehört und wie du sie richtig aufbaust, erkläre ich dir in meiner Übersicht zu Betriebsausgaben für Selbstständige. Welche Software dir dabei hilft, zeige ich dir im Vergleich der besten Buchhaltungsprogramme.
Umsatzsteuererklärung – nur für Regelbesteuerer
Wenn du der Regelbesteuerung unterliegst (also Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist), musst du zusätzlich zur Einkommensteuererklärung eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben – plus die unterjährigen Voranmeldungen, monatlich oder vierteljährlich. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon befreit, solange ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.
Ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist, habe ich in einem eigenen Artikel durchgerechnet: Kleinunternehmerregelung 2026 – wann sie sich lohnt.

Was du als Belege wirklich brauchst
Belege musst du nicht aktiv ans Finanzamt schicken, aber du musst sie aufbewahren können, falls das Finanzamt nachfragt oder eine Betriebsprüfung kommt. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt 8 Jahre, für die restlichen Geschäftsunterlagen 10 Jahre (§ 147 AO).
Was du brauchst: alle Ausgangsrechnungen (deine Rechnungen an Kunden), alle Eingangsrechnungen (Betriebsausgaben wie Software, Büromaterial, Telefon), Kontoauszüge für den Geschäftszeitraum, Verträge mit Kunden und Dienstleistern, Fahrtenbuch oder Aufzeichnungen für Fahrtkosten, Nachweise für Homeoffice-Nutzung, falls du mehr als die Pauschale geltend machst.
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice, maximal 210 Tage im Jahr. Das heißt bis zu 1.260 Euro Betriebsausgabe ohne Einzelnachweis.
Wo und wie du all diese Dokumente digital so ablegst, dass du sie im Ernstfall in Sekunden findest, erkläre ich in meinem Guide zur digitalen Ablage für Selbstständige.
Was du als Betriebsausgaben absetzen kannst
Hier liegt für die meisten das größte Sparpotenzial und gleichzeitig die meiste Unsicherheit. Grundsätzlich gilt: Alles, was betrieblich veranlasst ist, kann als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 4 Abs. 4 EStG). Das umfasst typischerweise: Büroausstattung und Hardware (Computer, Monitor, Drucker), Fachliteratur und Weiterbildungskosten, Buchhaltungs- und Steuersoftware, Fahrtkosten zur Betriebsstätte oder zum Kunden (0,38 Euro/km ab 2026), Telefonkosten anteilig, berufliche Versicherungen wie die Berufshaftpflicht sowie Beiträge zu Berufsverbänden.
Computer und Software lassen sich seit 2021 sogar im Anschaffungsjahr vollständig abschreiben, unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Das ist ein echter Vorteil gegenüber anderen Wirtschaftsgütern.
Selbst machen oder Steuerprogramm – was lohnt sich?
ELSTER ist kostenlos und reicht technisch aus. Aber ehrlich gesagt: Ohne Vorkenntnisse ist ELSTER genauso freundlich wie ein bürokratisches Formular aus den 90ern. Wer die erste Steuererklärung als Selbstständige macht, wird dort schnell verloren gehen.
Steuerprogramme wie WISO Steuer 2026 (Werbung) (ab ca. 36 Euro/Jahr im Abo) oder die SteuerSparErklärung für Selbstständige (Werbung) (ab ca. 95 Euro Einzellizenz) führen dich per geführtem Interview durch alle relevanten Fragen. Sie erstellen EÜR, Anlage S und die Umsatzsteuererklärung automatisch, übertragen alles per ELSTER und zeigen dir dabei sofort, wie hoch deine voraussichtliche Steuerlast oder Erstattung ausfällt.
Welches der beiden Programme besser zu dir passt, habe ich im direkten Vergleich auseinandergenommen: WISO Steuer vs. Steuertipps.de – der ehrliche Vergleich.
Was nach der Abgabe kommt – das solltest du wissen
Du hast die Steuererklärung abgegeben und jetzt bist du fertig? Nicht ganz. Zwei Dinge überraschen viele Selbstständige, die das zum ersten Mal durchlaufen:
Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Sobald das Finanzamt auf Basis deiner Steuererklärung festgestellt hat, dass du Steuern zahlst, setzt es für das laufende und kommende Jahr vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Die Fälligkeitstermine sind jeweils der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 EStG). Das bedeutet: Du zahlst Steuern nicht erst im Juli, sondern schon unterjährig. Leg für böse Überraschungen von Anfang an 25–30 % jeder Einnahme zurück. Wie du das strukturiert angehst und was du darüber hinaus für eine stabile Finanzplanung brauchst, zeige ich dir im Guide zur Finanzplanung für Selbstständige.
Steuerbescheid prüfen: Wenn der Bescheid kommt, hast du einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen (§ 355 AO), falls etwas nicht stimmt. Vergleiche den Bescheid mit deiner eingereichten Erklärung. Abweichungen passieren, und das Finanzamt irrt sich gelegentlich. Ein kurzer Blick lohnt sich immer und erspart dir den einen oder anderen Euro.
Checkliste: Was du vor dem 31. Juli brauchst
Damit du nichts vergisst, hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen des Steuerjahres gesammelt
- Kontoauszüge für alle Geschäftskonten
- EÜR vorbereitet (Einnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt)
- Mantelbogen ausgefüllt
- Anlage S (Freiberufler) oder Anlage G (Gewerbetreibende) ausgefüllt
- Umsatzsteuererklärung fertig (falls Regelbesteuerung)
- Gewerbesteuererklärung fertig (falls Gewerbetreibende)
- Steuernummer und ELSTER-Zugang bereit
Du hast noch keine Steuernummer? Dann lies zuerst hier: Steuernummer beantragen als Freelancer.

Häufige Fragen zur Steuererklärung als Selbstständige
Kann ich die Steuererklärung als Selbstständige/r selbst machen?
Ja, und das machen sehr viele. Wer eine gute Buchhaltung führt und ein Steuerprogramm nutzt, ist gut aufgestellt. Ein Steuerberater lohnt sich, wenn dein Steuerfall komplex ist (mehrere Einkunftsarten, Betriebsstätten, internationale Kunden) oder du einfach keine Zeit investieren möchtest.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage S und Anlage G?
Anlage S gilt für Freiberufler (§ 18 EStG). Also für alle, die eine selbstständige, nicht gewerbliche Tätigkeit ausüben. Anlage G gilt für Gewerbetreibende (§ 15 EStG). Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer; Gewerbetreibende schon – sobald der Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt.
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?
Ja. Die EÜR ist unabhängig vom Umsatzsteuerstatus Pflicht. Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen und mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Du bist lediglich von der Umsatzsteuerpflicht befreit, aber nicht von der Einkommensteuerpflicht.
Wann kommen die Steuer-Vorauszahlungen?
Sobald das Finanzamt auf Basis deiner ersten Steuererklärung eine Steuerlast von mehr als 400 Euro im Jahr festgestellt hat, setzt es vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Die Termine sind: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wer das nicht einplant, wird von der ersten Vorauszahlung kalt erwischt. Die Faustregel: lege 25–30 % jeder Einnahme beiseite. So bist du sehr gut auf Nach- und Vorauszahlungen vorbereitet.
Fazit
Die Steuererklärung als Selbstständige ist kein Hexenwerk – wenn du weißt, was reingehört. Mantelbogen, Anlage S oder G, EÜR und bei Bedarf Umsatzsteuererklärung. Das ist der Kern. Die Frist ist der 31. Juli 2026. Wer ein gutes Steuerprogramm nutzt, kommt gut alleine durch, ganz ohne Steuerberater und ohne Panik.
Für den direkten Vergleich der beiden besten Tools für Selbstständige: WISO Steuer 2026 hier direkt testen (Werbung) oder die SteuerSparErklärung für Selbstständige ansehen (Werbung).
