Betriebsausgaben absetzen als Freelancer: Diese Liste solltest du kennen

Freelancerin am Laptop macht Buchhaltung und setzt Betriebsausgaben ab

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Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Jedes Jahr dasselbe: Die Steuererklärung steht an, und du bist wieder am Rätselraten, was du absetzen darfst und was nicht. War der neue Laptop jetzt eine Betriebsausgabe oder nicht? Und was ist mit dem Handy, das du zur Hälfte privat nutzt? Wer hier nicht aufpasst, zahlt mehr Steuern als nötig.

Betriebsausgaben absetzen als Freelancer heißt, dass du alle Aufwendungen absetzen darfst die betrieblich veranlasst sind. Das sind dementsprechend die Kosten, die du brauchst, um dein Geld zu verdienen. Das klingt simpel, ist es aber nicht immer. Denn es gibt Vollabzug, Teilabzug und Ausgaben, die das Finanzamt komplett ablehnt. Diese Liste zeigt dir, was wirklich funktioniert. Alles rund um was du insgesamt von der Steuer absetzen kannst, findest du in meinem Überblicksartikel.

Was sind Betriebsausgaben überhaupt?

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch deine selbstständige Tätigkeit entstehen und der Erzielung, Sicherung oder Erhaltung deiner Einnahmen dienen (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern deinen Gewinn und damit auch deine Steuerlast. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) stellst du Einnahmen und Betriebsausgaben gegenüber. Was übrig bleibt, ist dein zu versteuernder Gewinn – vereinfacht gesagt. Wann du welche Ausgaben strategisch vorziehen oder verschieben solltest, um deine Steuerlast gezielt zu steuern, erkläre ich im Artikel zur Finanzplanung für Selbstständige.

Die wichtigste Grundregel: Die Ausgabe muss betrieblich veranlasst sein. Privates gehört nicht rein, auch wenn es verlockend ist, den neuen Fernseher fürs Wohnzimmer als „Homeoffice-Ausstattung“ zu deklarieren.

Welche Betriebsausgaben Freelancer wirklich absetzen können

1. Hardware und Technik

Laptop, PC, externer Monitor, Tastatur, Drucker, Maus. Quasi alles, was du für die Arbeit brauchst, ist absetzbar. Die entscheidende Grenze liegt aktuell bei 800 Euro netto (GWG-Grenze): Liegt der Nettokaufpreis darunter, kannst du die gesamte Summe sofort im Kaufjahr absetzen. Liegt er darüber, läuft die Abschreibung über die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Bei einem Laptop kannst du die Anschaffungskosten (Kaufpreis) zum Beispiel als Abschreibungen über drei Jahre zu gleichen Teilen als Betriebsausgabe aufteilen.

Häufiger Fehler: Ein Gerät privat und beruflich zu nutzen, ohne einen Anteil festzulegen. Wird das Gerät zu mehr als 90 % beruflich genutzt, kannst du es vollständig absetzen. Bei gemischter Nutzung nur anteilig.

2. Software und Abonnements

Buchhaltungssoftware, Adobe Creative Cloud, Projektmanagement-Tools, Zoom-Abo, Canva Pro – alles, was du beruflich nutzt, ist absetzbar. Monatliche Abogebühren werden im Zahlungsmonat als Betriebsausgabe erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG).

Wenn du noch ohne digitale Unterstützung arbeitest: ein gutes Buchhaltungsprogramm hilft dir, Betriebsausgaben automatisch zu kategorisieren und nichts zu vergessen. Das spart Zeit und oft auch Geld.

3. Büro und Arbeitsmittel

Schreibtischstuhl, Schreibtisch, Regale, Druckerpatronen, Briefpapier, Stifte. All das, was du im Büro oder Homeoffice brauchst, läuft als Betriebsausgabe. Möbel unter 800 Euro netto sofort absetzen, teurere Stücke über die Nutzungsdauer abschreiben.

4. Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer

Hier steckt viel Optimierungspotenzial aber gleichzeitig auch viel Verwechslungsgefahr. Die zwei Optionen funktionieren nach komplett unterschiedlichen Regeln.

Option 1: Homeoffice-Pauschale – auch ohne eigenes Zimmer 6 Euro pro Tag, an dem du überwiegend von zuhause arbeitest und maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage). Kein separates Arbeitszimmer nötig. Ob Küchentisch, Wohnzimmer, Arbeitsecke ist egal, denn alles zählt. Aber: An Tagen, an denen du auch deine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast (z. B. Coworking, Kundenbüro), gilt der Tag nicht.

Option 2: Häusliches Arbeitszimmer – mehr absetzbar, aber strenge Hürden Wer die tatsächlichen anteiligen Raumkosten absetzen will, braucht seit der Reform 2023 zweierlei:

Erstens einen abgeschlossenen, separaten Raum mit echten Wänden und einer Tür. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer zählt nicht, auch wenn er durch ein Regal abgetrennt ist. Eine Arbeitsecke reicht nicht. Wer keinen solchen Raum hat, bleibt bei Option 1. Du verlierst aber nichts, weil die Homeoffice-Pauschale trotzdem in voller Höhe gilt.

Zweitens muss das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Die frühere Alternative – „kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung“ – wurde 2023 abgeschafft.

Wichtig: Mittelpunkt bedeutet nicht, dass du dort die meiste Zeit verbringst. Entscheidend ist der qualitative Schwerpunkt, ergo wo die wesentlichen und prägenden Tätigkeiten stattfinden. Ein Freelancer, der Konzepte zuhause entwickelt und sie beim Kunden nur präsentiert, kann das Arbeitszimmer trotzdem als Mittelpunkt geltend machen.

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, hast du zwei Abrechnungswege:

  • Tatsächliche anteilige Kosten (Miete, Nebenkosten, Strom nach Flächenanteil des Zimmers an der Gesamtwohnung) – ohne Betragsbegrenzung
  • Jahrespauschale 1.260 Euro – ohne Einzelnachweise

Wer in einer teuren Stadt wohnt, fährt mit den tatsächlichen Kosten meist besser. Wer niedrige Miete zahlt oder eine kleine Wohnung hat, nimmt die Pauschale.

Merke: Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer schließen sich gegenseitig aus. Du entscheidest dich einmal pro Jahr für eine der beiden Optionen. Eine Kombination ist nicht zulässig.

5. Telefon- und Internetkosten

Du nutzt dein Privathandy auch beruflich? Dann darfst du den beruflichen Anteil absetzen. Das Finanzamt akzeptiert pauschal bis zu 20 % als Betriebsausgabe (maximal 20 Euro pro Monat) ohne detaillierten Nachweis (. Wer mehr geltend machen möchte, braucht Verbindungsnachweise oder ein Nutzungstagbuch. Dazu dokumentierst du drei Monate lang die tatsächliche berufliche Nutzung und legst diesen Prozentsatz dann fürs gesamte Jahr zugrunde.

Beim Internetanschluss gilt dasselbe: Pauschal 20 % sind problemlos durchsetzbar, bei fast ausschließlich beruflicher Nutzung auch mehr. Allerdings auch hier nur mit Nachweis.

6. Fahrtkosten

Fahrtkosten sind nicht gleich Fahrtkosten. Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen zwei Fällen, und der Kilometersatz ist je nach Fall ein anderer.

Fall 1: Fahrten zur eigenen Betriebsstätte: Wer regelmäßig ein eigenes Büro oder einen Coworking-Space aufsucht, setzt dafür die Entfernungspauschale an: ab 2026 0,38 Euro pro Kilometer. Das gilt aber nur für die einfache Strecke (also nicht Hin- und Rückfahrt zusammen), und nur für jeden tatsächlichen Arbeitstag dort.

Fall 2: Dienstreisen (Kunden, Meetings, Weiterbildungen) Fahrten zu Kundenstandorten, Messen oder Seminaren gelten als Auswärtstätigkeit. Hier gilt die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer. Dafür werden jedoch Hin- und Rückfahrt zusammen gezählt. Wer mehr als 3 Monate durchgehend an demselben Kundenstandort arbeitet, verliert dort den Dienstreise-Status: Das Finanzamt wertet diesen Ort dann als erste Betriebsstätte. Bei Dienstreisen kommen noch Verpflegungspauschalen dazu. Genaueres findest du hierzu weiter unten.

Wenn du dein Privatfahrzeug nutzt, hast du bei Dienstreisen alternativ zur Kilometerpauschale die Möglichkeit, die tatsächlichen anteiligen Fahrzeugkosten anzusetzen. Das erfordert ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und ist nur sinnvoll, wenn dein Fahrzeug überdurchschnittlich teuer im Betrieb ist.

7. Weiterbildung und Fachliteratur

Kurse, Workshops, Online-Seminare, Fachbücher, Fachzeitschriften. Diese Aufwendungen sind vollständig absetzbar, wenn sie in direktem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen. Allgemeine Persönlichkeitsentwicklung ist nicht absetzbar. Ein UX-Kurs für eine UX-Designerin: ja. Ein allgemeines Achtsamkeitsseminar für die Designerin: nein.

8. Versicherungen

Betriebliche Versicherungen sind vollständig absetzbar: Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder die Inhaltsversicherung für Büroausstattung. Private Versicherungen wie Kranken- oder Rentenversicherung laufen dagegen unter Sonderausgaben in deiner Steuererklärung und sind keine Betriebsausgaben.

9. Steuerberater- und Buchhaltungskosten

Was du für deinen Steuerberater bezahlst, setzt du direkt als Betriebsausgabe ab. Das gilt für laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Einzige Ausnahme: der Teil der Steuerberatungskosten, der auf die private Steuererklärung entfällt (z. B. aufgrund von Angaben zu Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen usw.). Dieser Anteil ist nicht abzugsfähig.

10. Marketing und Werbung

Website-Hosting, Domain, Online-Werbung (Google Ads, Social Ads), Visitenkarten, Druckmaterial, Logo-Design – alles absetzbar. Auch Ausgaben für Fotoshootings, die du beruflich brauchst, zählen dazu.

11. Geschäftsreisen und Verpflegungspauschalen

Bei Dienstreisen ab 8 Stunden außer Haus kannst du Verpflegungspauschalen ansetzen: 14 Euro bei mehr als 8 bis unter 24 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei vollen 24 Stunden. An- und Abreisetage werden immer mit 14 Euro angesetzt. Das sind Pauschalen und du brauchst keine Kassenzettel fürs Mittagessen sammeln.

12. Bewirtungskosten

Lunch mit einem Kunden? Ist absetzbar aber nur zu 70 %. Die verbleibenden 30 % sind nicht abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Wichtig: Du brauchst den Kassenbon und musst den konkreten Anlass, Teilnehmer und Ort vermerken. Ohne vollständigen Nachweis erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Besonders beim Anlass gilt: umso genauer, umso besser. Nur „Besprechung“ reicht nicht.

13. Beiträge und Mitgliedschaften

Berufsverbandsbeiträge, IHK-Beiträge, Mitgliedschaft in einer Freelancer-Plattform sind ebenfalls vollständig absetzbar, solange der Bezug zur beruflichen Tätigkeit eindeutig ist.

14. Bankgebühren

Kontoführungsgebühren für dein Geschäftskonto, Transaktionsgebühren, Kosten für Kreditkarten mit beruflicher Nutzung sind Betriebsausgaben. Nicht abzugsfähig sind jedoch die Gebühren für dein privates Konto.

Graubereiche: Was nur anteilig absetzbar ist

Bei manchen Ausgaben gibt es kein schwarz oder weiß. Das Finanzamt unterscheidet zwischen vollständig abzugsfähigen und gemischten Aufwendungen. Typische Graubereiche:

  • Smartphone: Pauschal 20 % (max. 20 Euro/Monat) ohne Nachweis – mehr geht mit dokumentiertem Nachweis
  • Internet: 20 % pauschal, bei überwiegend beruflicher Nutzung mehr – mit Nachweis
  • Auto: nur Betriebsfahrten absetzbar (Fahrtenbuch oder 1-%-Regel)
  • Kleidung: Nur typische Berufskleidung (Schutzkleidung, Uniform) – normale Kleidung ist nie absetzbar, auch wenn du sie nur im Büro trägst. Das gilt auch für den Anzug, den du bei Kundengesprächen und auf einer Hochzeit tragen könntest
  • Arbeitszimmer: Nur bei abgeschlossenem Raum mit überwiegend oder ausschließlich beruflicher Nutzung. Die Homeoffice-Pauschale kannst du dennoch geltend machen – siehe weiter oben.
Freelancer fotografiert Kassenbon mit dem Smartphone für die Buchhaltung

Betriebsausgaben richtig dokumentieren

Drei Grundregeln, die du dir merken solltest:

  1. Belege aufheben: Rechnungen, Kassenbons und Kontoauszüge in der Regel 8 Jahre lang (Buchungsbelege nach § 147 AO), Jahresabschlüsse und Handelsbücher 10 Jahre. Im Zweifel immer lieber alles einfach 10 Jahre aufheben. Wie du diese Belege sinnvoll digital organisierst und dabei GoBD-konform bleibst, zeige ich dir in meinem Guide zur digitalen Ablage für Selbstständige.
  2. Trennung von privat und beruflich: Ein separates Geschäftskonto macht die Zuordnung erheblich einfacher und senkt dein Risiko für Nachfragen bei einer Betriebsprüfung.
  3. Sofort erfassen: Belege nicht sammeln und einmal jährlich eintragen. Wer monatlich bucht, hat einen viel besseren Überblick und übersieht nichts.

Wenn du noch kein separates Konto hast, lohnt sich der Blick auf die aktuellen Geschäftskonten für Selbstständige im Vergleich.

Auf einen Blick: Betriebsausgaben Checkliste für Freelancer

  • ✅ Hardware (Laptop, Monitor, Zubehör) – GWG-Grenze 800 Euro netto beachten
  • ✅ Software & Abos (Buchhaltung, Tools, Cloud-Dienste)
  • ✅ Büroausstattung und -material
  • ✅ Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro/Jahr) oder Arbeitszimmer-Anteil
  • ✅ Telefon & Internet – pauschal 20 %, mehr mit Nachweis
  • ✅ Fahrtkosten – 0,30 Euro/km oder für Fahrten Wohnung-Betriebsstätte 0,38 Euro/KM ab 2026
  • ✅ Weiterbildung & Fachliteratur
  • ✅ Berufshaftpflicht und betriebliche Versicherungen
  • ✅ Steuerberaterkosten (beruflicher Anteil)
  • ✅ Marketing, Website, Werbung
  • ✅ Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen (14 € / 28 €)
  • ✅ Bewirtungskosten – nur 70 % absetzbar, mit Nachweis
  • ✅ Berufsverbandsbeiträge
  • ✅ Bankgebühren fürs Geschäftskonto

Häufige Fragen

Muss ich alle Betriebsausgaben einzeln belegen?

Grundsätzlich ja. Belege müssen vorhanden sein und auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden können. Ausnahme: Pauschalen wie die Homeoffice-Pauschale oder die Verpflegungspauschale bei Dienstreisen. Hier brauchst du keine Einzelbelege. Einige Berufsgruppen (z. B. Journalisten, Schriftsteller) können zudem eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen.

Wann ist eine Ausgabe keine Betriebsausgabe mehr?

Wenn sie überwiegend privat veranlasst ist. Das Finanzamt prüft den Veranlassungszusammenhang. Eine Reise nach Mallorca, an der du zufällig auch einen Kunden triffst, ist keine Geschäftsreise. Maßgeblich ist der tatsächliche Hauptzweck der Ausgabe.

Kann ich Betriebsausgaben auch als Kleinunternehmer absetzen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer – nicht die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben in der Einkommensteuer. Du kannst also weiterhin alle betrieblich veranlassten Ausgaben geltend machen, auch wenn du keine Umsatzsteuer ausweist. Achtung: Als Kleinunternehmer kannst du allerdings keine Vorsteuer auf Eingangsrechnungen geltend machen.

Fazit

Wer seine Betriebsausgaben konsequent erfasst und richtig einordnet, zahlt deutlich weniger Steuern – völlig legal und ohne Tricks. Die wichtigste Voraussetzung: eine betriebliche Veranlassung und ordentliche Belege.

Wer noch alles manuell in Excel oder per Hand erfasst, sollte sich das spätestens jetzt abgewöhnen. Ein gutes Buchhaltungsprogramm kategorisiert Betriebsausgaben automatisch, erinnert an fehlende Belege und macht eine Betriebsprüfung deutlich entspannter. QuickTip: (Werbung) → BuchhaltungsButler nimmt dir zB unheimlich viel Arbeit ab.

Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, gelten die gleichen Regeln – aber es gibt ein paar besondere Stolperfallen. Die findest du im Artikel über nebenberuflich Selbstständige und Steuern.

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