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Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Du bist schwanger und selbstständig? Und du weißt nicht, ob du überhaupt Elterngeld bekommst? Oder wie viel? Oder, ob dein Gewinn im falschen Jahr zu niedrig war, um noch etwas zu retten? Diese Fragen beschäftigen fast alle Selbstständigen, die ein Kind planen. Und die Antworten sind weniger kompliziert als viele denken, wenn man weiß, wo man hinschauen muss.
Elterngeld für Selbstständige funktioniert anders als für Angestellte. Es gibt kein Gehaltszettel oder gar festen Lohn. Stattdessen gilt dein steuerlicher Gewinn als Bemessungsgrundlage. Das hat Konsequenzen, die du frühzeitig kennen solltest.
Elterngeld für Selbstständige – kurz erklärt
Elterngeld für Selbstständige ist das staatliche Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das auch Freiberufler und Gewerbetreibende beanspruchen können. Als Bemessungsgrundlage dient nicht ein Monatsgehalt, sondern der steuerliche Gewinn des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt. Also in der Regel das Vorjahr. Das Elterngeld beträgt 65 Prozent des errechneten Nettodurchschnittseinkommens, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.
Wie wird Elterngeld für Selbstständige berechnet?
Schritt 1: Bemessungszeitraum bestimmen
Bei Angestellten zählen die letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Bei Selbstständigen gilt stattdessen das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor dem Geburtsjahr, als Bemessungszeitraum (§ 2b Abs. 2 BEEG).
Ein Beispiel: Dein Kind kommt im August 2026 zur Welt. Der Bemessungszeitraum ist das Steuerjahr 2025, Vorausgesetzt, der Steuerbescheid liegt bereits vor. Liegt er noch nicht vor, greift der Bescheid für 2024.
Wichtig: Wenn du neben deiner Selbstständigkeit auch angestellt bist (Mischeinkünfte), gilt ebenfalls das Vorjahr als Bemessungszeitraum. Dabei werden dann beide Einkommensarten berücksichtigt.
Tipp für privat Versicherte: Seit Mai 2025 können selbstständige Mütter mit privater Krankenversicherung Zeiten, in denen sie während der Mutterschutzfristen Krankentagegeld bezogen haben, aus dem Bemessungszeitraum ausklammern (§ 2b Abs. 1 BEEG, 4. Bürokratieentlastungsgesetz). Das ist eine wichtige Gleichstellung mit angestellten Müttern und kann die Elterngeldbasis spürbar verbessern, wenn die Mutterschutzzeit in ein einkommensschwaches Monat gefallen wäre. Die Ausklammerung muss aktiv mit dem Elterngeldantrag beantragt werden.
Schritt 2: Gewinn ermitteln
Grundlage ist dein Gewinn nach Steuern. Also das, was in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz als Jahresgewinn ausgewiesen ist. Die Elterngeldstelle rechnet diesen Wert auf ein monatliches Einkommen herunter und zieht dann eine pauschalierte Steuer- und Sozialabgabenlast ab, um das sogenannte „Elterngeld-Netto“ zu ermitteln.
Nachweise: Als Selbstständige musst du entweder deinen Einkommensteuerbescheid oder, falls dieser noch nicht vorliegt, deine EÜR einreichen.
Schritt 3: Elterngeld berechnen
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent deines Elterngeld-Nettos. Eine Ausnahme gilt nach unten, denn wer ein sehr niedriges Nettoeinkommen hat (unter 1.240 Euro monatlich), bekommt einen höheren Prozentsatz und bis zu 100 Prozent, bei einem Netto unter 310 Euro. Das ist besonders relevant für Berufseinsteiger oder Selbstständige, die ein schwaches Jahr als Bemessungsgrundlage anwenden müssen. Die Mindesthöhe liegt bei 300 Euro, die Höchstgrenze bei 1.800 Euro monatlich.
Einkommensgrenze: Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro. Das gilt sowohl für Paare, als auch für Alleinerziehende (§ 1 Abs. 8 BEEG). Wenn diese Grenze überschritten wird entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Wichtig: Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen (zvE). Ds heißt, nicht dein Bruttoeinkommen, sondern der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen im Steuerbescheid steht. Das zvE liegt in der Praxis oft deutlich unter dem Brutto. Wer also 200.000 Euro umsetzt, hat nicht automatisch 200.000 Euro zvE.
Rechenbeispiel: Jahresgewinn 60.000 Euro (Steuerjahr 2025). Monatsdurchschnitt: 5.000 Euro. Nach Abzug der pauschalen Steuer- und Abgabenlast durch die Elterngeldstelle liegt das Elterngeld-Netto beispielsweise bei rund 3.200 Euro. Davon 65 Prozent = 2.080 Euro. Das wird dann gedeckelt auf den Höchstbetrag von 1.800 Euro.

Der entscheidende Fehler: Gewinn im Vorjahr zu niedrig
Das ist das, was ich in meiner Praxis immer wieder sehe: Selbstständige optimieren ihren Gewinn im Jahr vor der Geburt mit Betriebsausgaben und wundern sich dann, dass ihr Elterngeld minimal ausfällt.
Normalerweise ist ein niedriger Gewinn steuerlich clever. Beim Elterngeld ist es genau umgekehrt. Ein hoher Gewinn im Bemessungsjahr führt zu mehr Elterngeld. Das heißt, dass du deine Kinderplanung mit deiner Steuerplanung abstimmen solltest.
Konkrete Maßnahmen vor der Geburt wären beispielsweise: Rechnungen so stellen, dass sie ins Bemessungsjahr fallen oder Investitionen verschieben, die den Gewinn mindern würden. Das Finanzamt und das Elterngeld denken nicht in dieselbe Richtung. Das musst du selbst tun.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – besonders interessant für Selbstständige
ElterngeldPlus ist speziell für Eltern konzipiert, die nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten wollen. Ein Monat Basiselterngeld wird in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt. Hier halbiert sich der monatliche Betrag und du beziehst ihn aber doppelt so lang.
Für Selbstständige ist das oft die sinnvollere Variante, denn Kunden laufen weg, wenn du komplett pausierst. Mit ElterngeldPlus kannst du bis zu 32 Wochenstunden weiterarbeiten und trotzdem Elterngeld beziehen. Allerdings wird der Zuverdienst angerechnet.
Wie die Anrechnung funktioniert: Die Elterngeldstelle vergleicht dein Einkommen vor der Geburt mit dem, was du während der Elternzeit verdienst. Du bekommst 65 Prozent der Differenz. Ein Beispiel: Vorher 3.000 Euro Netto im Monat, während der Elternzeit 1.500 Euro. Die Differenz beträgt 1.500 Euro, davon 65 Prozent = 975 Euro ElterngeldPlus pro Monat.
Der Partnerschaftsbonus kommt dazu, wenn beide Elternteile in einem Zeitraum zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dann gibt es bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
Neben dem Elterngeld gibt es einen weiteren finanziellen Hebel, die Kinderbetreuungskosten. Seit 2025 kannst du 80 Prozent der Betreuungskosten, von jährlichen Aufwendungen bis maximal 6.000 Euro, als Sonderausgaben geltend machen, also maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, Jahressteuergesetz 2024). Bis Ende 2024 waren es noch zwei Drittel, also maximal 4.000 Euro.
Was absetzbar ist: Kosten für Krippe, Kita, Tagesmutter, Babysitter, Au-pair (Betreuungsanteil) und Hort. Was nicht absetzbar ist: Verpflegungskosten, Schulgeld, Sport- und Freizeitangebote sowie Barzahlungen. Nur Überweisungen werden vom Finanzamt anerkannt. Alle Belege und Rechnungen müssen sorgfältig aufbewahrt werden, da das Finanzamt sie nachfordern kann.
Eingetragen werden die Kosten in der Anlage Kind deiner Steuererklärung. Mehr dazu, was du als Selbstständige generell absetzen kannst, findest du in meiner Übersicht der absetzbaren Betriebsausgaben.

Elterngeld beantragen als Selbstständige – was du brauchst
Schritt 4: Antrag rechtzeitig stellen
Der Antrag auf Elterngeld kann frühestens ab dem Geburtstag des Kindes gestellt werden. Rückwirkend wird es maximal für drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Wer sich zu lange Zeit lässt, verliert Geld.
Der Antrag läuft über die zuständige Elterngeldstelle deines Bundeslandes. In vielen Ländern ist das online über ElterngeldDigital möglich. Folgende Unterlagen brauchst du als Selbstständige:
- Letzter Einkommensteuerbescheid (Vorjahr) – alternativ EÜR, falls der Bescheid noch nicht vorliegt
- Einschätzung zum voraussichtlichen Gewinn während des Elterngeldbezuges
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bescheinigung der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld (falls zutreffend)
Schritt 5: Prognose und spätere Überprüfung
Da du als Selbstständige keinen festen Lohn hast, musst du beim Antrag eine Prognose über deinen Zuverdienst während der Bezugszeit abgeben. Die Elterngeldstelle prüft, nach Ablauf der Bezugszeit, ob das tatsächliche Einkommen mit der Prognose übereinstimmt. Ergibt sich eine Abweichung, kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen.
Gerade für Selbstständige, die während der Elternzeit weiterarbeiten, ist das relevant. Plane lieber konservativ und halte deine Aufzeichnungen sauber. Eine gute Buchhaltungssoftware hilft dabei enorm. Die besten und einfachsten Optionen für Selbstständige habe ich hier zusammengefasst.
Elterngeld bei Mischeinkünften
Wer sowohl angestellt, als auch selbstständig ist, erzielt Mischeinkünfte. Für das Elterngeld ist dann das gesamte Vorjahreseinkommen entscheidend. Das bedeutet also Gehalt und Gewinn aus der Selbstständigkeit zusammen. Auch wenn du ausschließlich nebenberuflich selbstständig bist, wirst du beim Elterngeld wie eine hauptberuflich selbstständige Person behandelt, sobald nur selbstständige Einkünfte im Bemessungszeitraum vorlagen.
Auf einen Blick: Checkliste Elterngeld für Selbstständige
- ☐ Gewinn im Bemessungsjahr (Vorjahr) möglichst hochhalten – Betriebsausgaben strategisch planen und ggf. verschieben
- ☐ Steuerbescheid des Vorjahres rechtzeitig beantragen
- ☐ Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus treffen
- ☐ Prüfen, ob Partnerschaftsbonus infrage kommt
- ☐ Antrag ab Geburtsdatum stellen, nicht warten
- ☐ Prognose zum Zuverdienst realistisch kalkulieren
- ☐ Kinderbetreuungskosten in der Anlage Kind eintragen
- ☐ Alle Betreuungsbelege per Überweisung bezahlen und aufbewahren
- ☐ Bei PKV: Krankentagegeld-Zeiten während des Mutterschutzes aktiv ausklammern lassen (ab Mai 2025)
Häufige Fragen zu Elterngeld und Selbstständigkeit
Kann ich während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten?
Ja. Als Selbstständige darfst du bis zu 32 Wochenstunden weiterarbeiten. Dein Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet. Du erhältst 65 Prozent der Differenz zwischen deinem Einkommen vor und nach der Geburt. Das ElterngeldPlus ist speziell für diese Situation konzipiert.
Was passiert, wenn mein Steuerbescheid noch nicht vorliegt?
In diesem Fall wird deine EÜR als Grundlage herangezogen. Die Elterngeldstelle prüft dann, nach Vorlage des Bescheids, ob es zu Abweichungen kommt und rechnet entsprechend nach. Es kann dann zu Rückzahlungen oder Nachzahlungen kommen.
Lohnt sich die Steuererklärung mit Kinderbetreuungskosten?
Fast immer, ja. Wer im Spitzensteuersatz ist, spart durch den Sonderausgabenabzug von maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr rund 2.000 Euro Steuern. Aber auch bei niedrigerem Steuersatz ist der Effekt spürbar. Welche Steuersoftware dabei hilft, zeigt dir mein Vergleich: WISO Steuer vs. Steuertipps.de für Selbstständige.
Fazit: Früh planen, mehr herausholen
Elterngeld für Selbstständige ist kein Mysterium, aber es braucht ein anderes Denken als bei Angestellten. Der Gewinn im Jahr vor der Geburt bestimmt, wie viel du bekommst. Wer das frühzeitig weiß, kann gegensteuern. ElterngeldPlus gibt dir die Flexibilität, die du als Selbstständige brauchst. Und die Kinderbetreuungskosten sind ein unterschätzter Steuerhebel, den viele einfach vergessen.
Wenn du deine Buchhaltung sauber aufstellst, idealerweise mit einer Software, die dir den Überblick über Einnahmen und Ausgaben erleichtert, dann hast du auch beim Elterngeld die besten Karten. Die besten Programme dafür habe ich hier getestet.
